Die Praxis der genitalen Verstümmelung ist eine lebensbedrohende Praxis. Nicht nur in Afrika und Asien, sondern für Einwanderinnen auch hier in Deutschland.
Drohende Verstümmelung wird in Deutschland noch nicht als Asylgrund angerechnet.
s.a.:
Hintergrundbericht
von Britta Ratsch-Menke;
Antwort der Bundesregierung vom 11.7.2001 auf Große Anfrage (
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EKD-Text Nr. 65, 1999
Synode der EKvW 1999
terre des femmes